Letzte Änderung:12. Dezember 2022
Hinweise für die Brandübungsanlage

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • Mindesalter 18 Jahre
  • Uneingeschränkt atemschutztauglich nach G26.3
  • Atemschutzgerät mit Maske
  • Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
  • zugelassener Feuerwehrschutzanzug (z.B. Bayern 2000)
  • Feuerwehrsicherheitsschuhe Feuerwehrschutzhandschuhe
  • Feuerwehrüberjacke (entsprechend EN 469)
  • Feuerwehrsicherheitgurt
  • Feuerwehrbeil
  • Feuerwehrleine und Handscheinwerfer
  • Feuerschutzhaube (falls vorhanden)
  • ausreichend schweißaufsaugende Unterwäsche, Hemden und Socken
  • Waschzeug, Hand- bzw. Badetuch


Zum Ausgleich des Flüssigkeitsverlustes werden während der Übungen Getränke zur Verfügung gestellt.

Zustand der Schutzausrüstung

Für die vorschriftsmäßige Wartung und Prüfung des Atemschutzgerätes und der persönlichen Schutzausrüstung ist die entsprechende Feuerwehr verantwortlich.

Der Standort der Brandübungsanlage haftet nicht für Schäden an der Schutzausrüstung, die im Zusammenhang mit den Übungen entstanden sind.


Sicherheitsbelehrung

Der/Die Teilnehmer/in bestätigt am Übungstag die am Standort der Brandübungsanlage durchgeführte Sicherheitsbelehrung.

Kosten

Pro Teilnehmer/in wird gemäß Kostensatzung eine Teilnahmegebühr von vsstl. 52,00 EUR erhoben. (Der Betrag kann sich im Laufe des Jahres 2023 aufgrund einer Neugestaltung der Kostensatzung ändern).


Die Zahlung erfolgt nach Zustellung des Leistungsbescheides.

 

 

Das "Ampelsystem"

Quelle: Brandwacht 1/2018