Letzte Änderung: 2. Dezember 2016
Rauchmelder:

Brandtote sind Rauchtote
Immer noch stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch bei einem Brand, in den meisten Fällen an einer Rauchvergiftung in den eigenen vier Wänden. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Die jährlichen Folgen in Deutschland: rund 360 Brandtote, 3.600 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Milliarde Euro Brandschäden im Privatbereich. In fast allen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchmeldern in privaten Haushalten in zwischen gesetzlich vorgeschrieben.


Rauchmelder als Lebensretter
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.

 

Der Countdown läuft

Am 31. Dezember 2017 endet in Bayern die fünfjährige Übergangsfrist für die Rauchmeldernachrüstung. Sämtliche Wohnungen und Wohnhäuser – nicht nur vermietete, sondern auch vom Eigentümer  selbst genutzte – müssen bis dahin mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

 

Rauchmelder retten nachweislich Leben
In Deutschland sterben jährlich mehr als 400 Menschen an den Folgen eines Brandes. 95 Prozent sind nicht Opfer der Flammen, sie ersticken an giftigen Rauchgasen. Rauchmelder hätten diese Menschen warnen können. Vor Einführung der Rauchmelderpflicht kamen im Jahr 2010 in Bayern 48 Menschen bei rund 4.000 Wohnungsbränden ums Leben.

 

Strafrechtliche Konsequenzen und Schadenersatz möglich
Die Rauchwarnmelder müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, installiert werden. Kommen allerdings bei einem Brand in einem Wohnhaus, in dem kein Rauchmelder installiert ist, Menschen zu schaden, sind strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht und damit einhergehender Fahrlässigkeit möglich. Unabhängig davon könnte ein geschädigter Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen.

 

Weitere Infos: www.rauchmelder-lebensretter.de

 

Grafik und Text: Forum Brandrauchprävention e.V., Info-Flyer Rauchmelder